Jüdische Rituale und Gebräuche

Bar/Bat Mizwa
Im Alter von 12 bzw. 13 Jahren werden jüdische Mädchen und Jungen im Sinne des jüdischen Religionsgesetzes zu Erwachsenen.
Die religiöse Volljährigkeit heißt bei Mädchen Bat Mizwa, „Tochter des Gebots“. Bar Mizwa bedeutet „Sohn des Gebots“. Als Bat Mizwa und Bar Mizwa übernehmen Mädchen und Jungen alle religiösen Rechte und Pflichten eines Mitglieds der jüdischen Gemeinschaft.
Brit Mila
Die Beschneidung des männlichen Juden. Juden beschneiden ihre neugeborenen Söhne am 8. Tag nach der Geburt. Sie markiert den Eintritt in die jüdische Gemeinschaft und symbolisiert den Bund zwischen Gott und Abraham bzw. zwischen Gott und den Juden. Das Gebot ist für alle Juden bindend. Die Beschneidung wird von säkularen, reformierten und traditionellen Juden gleichermaßen durchgeführt und ist wesentlicher Bestandteil jüdischer Identität. Auch während des Nationalsozialismus, als die Beschneidung als Hinweis zur Zugehörigkeit zur jüdischen Religion das Todesurteil bedeuten konnte, wurden jüdische Jungen beschnitten.
Die Brit Mila wird von einem eigens dafür ausgebildeten Beschneider (hebr. Mohel) unter sterilen Bedingungen durchgeführt.

Geburt
Nach jüdischem Recht gilt die Person als jüdisch, deren Mutter jüdisch ist, oder wer ins Judentum konvertiert ist.

Jungen erhalten bei der Beschneidung, am 8. Tag nach der Geburt, ihren jüdischen Namen. Mädchen bekommen ihren Namen meist im Rahmen des Schabbat Gottesdienst, kurz nach der Geburt. Der Vater des Kindes wird zu diesem Anlass häufig zur Tora aufgerufen. Der jüdische Name wird u.a. beim Aufruf zur Tora oder der Heirat benutzt.
Gottesdienst und Gebet
Für den jüdischen Gottesdienst sind mindestens zehn, im religiösen Sinne, erwachsene jüdische Personen nötig. Dieses Quorum heißt „Minjan“. Im orthodoxen Judentum zählen nur Männer; im nicht-orthodoxen Judentum auch Frauen. Sind die geforderten Personen nicht anwesend dürfen bestimmte Gebete nicht gesprochen werden.

Die Gebetsrichtung ist nach Jerusalem gerichtet.
Die Gebete werden mit Kippa gesprochen.
Die Gemeinschaft kommuniziert über das Gebet direkt mit Gott. Im Judentum gibt es keine Mittler zwischen Gott und den einzelnen Menschen. Ein Mitglied spricht oder singt bestimmte Gebete laut. Häufig wird eine dafür ausgebildete Person (Kantor oder Vorbeter) von der jüdischen Gemeinde angestellt. Die Person betet mit der Gemeinde, aber nicht für sie.

Der Rabbiner hat beim Gebet keine besonderen Aufgaben zu erfüllen. Er ist ein Gelehrter, der religionsrechtliche Entscheidungen trifft und seelsorgerisch arbeitet. Der Rabbiner hält in der Regel eine Predigt für den Gottesdienst, die allerdings kein Teil des Gebets und für den Gottesdienst nicht erforderlich ist.

Im Judentum wird drei Mal täglich gebetet: Am Morgen, am Nachmittag und am Abend. Am Schabbat und den Feiertagen betet noch ein weiteres Gebet. Das Nachmittagsgebet wird oft kurz vor dem Abendgebet gesprochen und dadurch mit ihm vereinigt.

Am Schabbat-Morgen und -Nachmittag sowie im Morgengebet am Montag und Donnerstag wird in der Synagoge aus der Tora vorgelesen. Auch an den Feiertagen finden Tora-Vorlesungen statt.

Einzelne Mitglieder der Gottesdienstgemeinde werden zur Toralesung aufgerufen. Sie sprechen entweder die Segenssprüche vor und nach der Toralesung oder lesen einen Teil des Toraabschnitts.

Zu den Gegenständen, die man neben der Kippa für das Gebet benötigt, gehören die Tfillin und der Tallit. Beides wird im orthodoxen Judentum von Männern, in den nicht-orthodoxen Strömungen auch von Frauen angelegt.
Hochzeit
Braut und Bräutigam werden im Judentum in einer speziellen Zeremonie getraut. Die Ehe gilt im Judentum als religiöses Gebot und Voraussetzung für die Familiengründung.

Bei der Eheschließung unterzeichnet der Bräutigam (bei nicht-orthodoxen Juden auch die Braut) einen Ehevertrag im Beisein von zwei Zeugen. Der Vertag hält die Rechte der Ehefrau fest, zu denen sich der Ehemann verpflichtet. Dazu gehören Zahlungen im Falle einer Scheidung.

Nach der Unterzeichnung werden Braut und Bräutigam unter einem Baldachin der Chuppa getraut. Dabei werden Segenssprüche gesprochen, der Ring übergestreift und der Ehevertrag verlesen Dadurch wird die Eheschließung vollzogen. Es folgen sieben weitere Segenssprüche unter der Chuppa. Zum Abschluss der Zeremonie zertritt der Bräutigam ein Glas. Dies erinnert an die Zerstörung des ersten jüdischen Tempels in Jerusalem.
Kaschrut
Das Judentum kennt bestimmte Voraussetzungen für den Verzehr von Speisen. Diese werden unter dem Begriff Kaschrut zusammengefasst.
  • Koscher: bedeutet „rein“, „erlaubt“.
  • Blut: ist verboten.
  • Koche nicht ein Böcklein in der Milch seiner Mutter: der gemeinsame Verzehr von Milch- und Fleischprodukten ist nicht erlaubt.
Die Trennung von Milch- und Fleischprodukten wirkt sich auch auf das Geschirr und die Töpfe aus, die bei traditionellen Juden ebenfalls getrennt und damit doppelt vorhanden sind.
  • Parwe: Eier, Fische, Gemüse oder Früchte gelten als neutral.
Kippa
Kopfbedeckung des Mannes, die beim Gebet, rituellen Handlungen oder in der Synagoge aufgesetzt wird.
Mikwa
Die Mikwa ist ein sog. Ritualbad oder Tauchbad und dient der rituellen Reinigung.
Scheidung
Im Judentum gibt es für Mann und Frau die Möglichkeit, sich voneinander scheiden zu lassen. Der Ehemann muss seiner Frau dafür einen sog. Scheidungsbrief übergeben. Dieser wird vom Rabbinatsgericht ausgestellt. Die Ehefrau muss der Trennung zustimmen. Die traditionelle Scheidungszeremonie ersetzt keine zivile Scheidung.

Die Tora
Die Tora wird in hebräischen Buchstaben auf handgefertigtem Pergament aus der Haut koscherer Tiere, von Hand geschrieben und auf zwei Holzstäben aufgewickelt. Diese Stäbe werden nennt man „Baum des Lebens". Um die Torarolle kommt zunächst ein Stoffband und sie wird danach mit einem bestickten Mantel, der sie beschützen und verzieren soll, bedeckt.
Die Torarolle darf nicht mit bloßen Händen berührt werden. Ein silberner Stab, der Jad (hebräisches Wort für Hand) dient als Lesehilfe. Am Ende des Jad befindet sich eine kleine Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger.
Der Sofer (ein Schreiber) restauriert und fertigt neue Kopien einer Tora und anderer Ritualgegenstände an, z.B.: Schriftrollen, die in der Mesusa und den Tfilin liegen. Zum Schreiben werden Gänsekiele und reine Tinte verwendet.
Eine neue Torarolle wird in der Regel unvollendet in eine Synagoge gebracht. Die Vollendung findet dann nach festgeschriebenen Regeln in einer Feierstunde in der Synagoge statt. Obwohl die Tora nur vom Sofer geschrieben werden soll, gibt es Ausnahmen z.B.: für Rabbiner, Toraspender und bedeutende Persönlichkeiten für die diese Vollendung eine besondere Ehre ist.

Tod und Trauer
Wenn ein Leben zu Ende geht, gilt es im Judentum bestimmte Dinge zu beachten. So spricht man für bzw. mit einem Menschen, der im Sterben liegt, das Sündenbekenntnis und das Glaubensbekenntnis. Das Ableben darf nicht beschleunigt werden, aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid sind im Judentum grundsätzlich verboten.

Sobald eine Person verstorben ist, zündet man eine Kerze an und hält Totenwache. Nach dem Eintritt des Todes setzt man sich mit der Chewra Kaddischa, der „heiligen Gemeinschaft“, in Verbindung. Sie besteht aus Ehrenamtlichen einer jüdischen Gemeinde, die die Toten waschen, ihnen die Totenkleidung anlegen und sich um die Beerdigung kümmern. Ein männlicher Verstorbener bekommt eine weiße Kippa und wird in seinen Tallit gehüllt. Am Tallit werden allerdings die Zizit gekappt.

Ein Leichnam muss rasch beerdigt werden, möglichst innerhalb von 24 Stunden. Am Schabbat und den Feiertagen finden keine Beerdigungen statt. Ein Leichnam muss vollständig begraben werden, d.h. alle Körperteile, die z.B. durch Unfälle vom Körper abgetrennt wurden, müssen mit beerdigt werden. Traditionell besteht daher auch ein Verbot der Feuerbestattung.

Der Tote wird in ein Leichentuch gehüllt beerdigt; bei Sargpflicht in einem einfachen Holzsarg. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Verstorbene rasch zu „Staub“ wird. Das Judentum kennt keine Aufbahrung oder Einbalsamierung eines Toten.

Wenn man vom Tod eines Bekannten hört, sagt man „Baruch Dayan Emet“: „Gelobt sei der wahrhaftige Richter“. Vor der Beerdigung findet eine Trauerfeier statt. Es wird eine Trauerrede für den Toden gehalten und das Kaddisch („Heiligung“) gesprochen.

Als Ausdruck der Trauer reißen sich Angehörige bei der Trauerfeier die obere Bekleidung ein. Für die verstorbene Mutter oder den Vater reißt man die linke Seite, für Ehepartner, Kinder oder Geschwister die rechte Seite auf Brusthöhe ein Stück ein. Danach wird der Tote zum Grab geleitet und in die Grube abgesenkt. Jeder, der die Beerdigung begleitet, kann eine Schaufel mit Erde ins Grab schütten. Es werden Psalmen und das Kaddisch rezitiert und das Grab verschlossen. Abschließend wird das „El Male Rachamim („Gott voller Barmherzigkeit“), gesprochen. Beim Verlassen des Friedhofs ist es üblich, sich die Hände zu waschen.

Das Judentum kennt drei verschiedene Trauerzeiten: sieben Tage, dreißig Tage und ein Jahr.
Die ersten sieben Tage nach der Beerdigung heißen „Schiwa“.
Die zweite Trauerperiode heißt „Schloschim“.
Die Trauer endet ein Jahr nach dem Todestag (nach jüdischem Kalender) und heißt „Jahrzeit“. Wenn sich der Todestag jährt, wird wieder das Kaddisch gesagt und das Grab besucht.

Friedhöfe werden im Judentum als Ort des Lebens oder Ort der Ewigkeit bezeichnet. Jüdische Gräber dürfen nicht eingeebnet werden, sondern sollen ewig bestehen. Anstelle von Blumen werden kleine Steinchen auf Gräber gelegt. Der Brauch stammt vermutlich daher, dass früher schwere Steine auf Gräber gelegt wurden um die Toten vor wilden Tieren zu schützen und damit die Totenruhe zu gewährleisten. Auch symbolisieren Steine Ewigkeit und Unvergänglichkeit und stehen als Symbol für die Seele, die ebenfalls unvergänglich ist.